Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.
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