Bei dem Neuwert handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert einer Sache in einem neuwertigen Zustand zu dem Schadenszeitpunkt. Dabei ist es irrelevant, ob der ursprüngliche Anschaffungspreis höher oder niedriger war als zum Schadenstag.
Bei dem Neuwert handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert einer Sache in einem neuwertigen Zustand zu dem Schadenszeitpunkt. Dabei ist es irrelevant, ob der ursprüngliche Anschaffungspreis höher oder niedriger war als zum Schadenstag.
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